Befehl

Befehl

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Be|fehl [bə'fe:l], der; -[e]s, -e:
a) Anordnung, Aufforderung (eines Vorgesetzten), dass etwas Bestimmtes ausgeführt werden soll:
einen Befehl geben; Befehle müssen befolgt werden.
Syn.: Anweisung, Auftrag, Direktive (geh.), Gebot, Kommando, Weisung.
Zus.: Dienstbefehl, Einberufungsbefehl, Marschbefehl, Schießbefehl, Zahlungsbefehl.
b) (EDV) Anweisung an den Computer:
Befehle müssen mit der Entertaste bestätigt werden.

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Be|fehl 〈m. 1; bes. Mil.〉
1. bindender Auftrag, bes. von Vorgesetzten, strenge Anordnung, feste Vorschrift
2. Befehlsgewalt, Kommando
● einen \Befehl ausführen, befolgen, verweigern; \Befehl ausgeführt! 〈Mil.〉; einen \Befehl bekommen, empfangen, erhalten; einen \Befehl erlassen, erteilen; einem \Befehl Folge leisten, gehorchen, nachkommen; sein: \Befehl ist \Befehl einem Befehl muss gehorcht werden; dein Wunsch ist mir \Befehl 〈umg.; scherzh.〉 ich tue das, was du wünschst; sich einem \Befehl widersetzen ● ein dienstlicher, mündlicher, schriftlicher, strenger \Befehl ● auf höheren \Befehl; mein Vorgehen geschah auf einen \Befehl (hin); den \Befehl haben über 〈Mil.〉; unter dem \Befehl von; zu \Befehl! 〈Mil.〉; den \Befehl zum Angriff geben

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Be|fehl , der; -[e]s, -e [spätmhd. bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mhd. bevelhen, befehlen]:
1.
a) mündlich od. schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz:
ein strenger, geheimer B.;
jmdm. einen B. geben;
einen B. erlassen, befolgen;
den B. zum Rückzug erteilen;
den B. verweigern;
etw. geschieht auf B.;
Ü sie gehorchte dem B. ihrer inneren Stimme;
R B. ist B. (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden);
zu B.! (Militär; jawohl, ich werde Ihren Befehl ausführen);
b) (EDV) Anweisung an Rechenanlagen zur Ausführung einer bestimmten Operation.
2. Befehlsgewalt, Leitung, Kommando:
den B. über eine Einheit haben, führen;
er hat den B. über die Festung übernommen;
unter jmds. B. stehen.

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Befehl,
 
Synonym für Anweisung.

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Be|fehl, der; -[e]s, -e [spätmhd. bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mhd. bevelhen, ↑befehlen]: 1. a) mündlich od. schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz: ein strenger, geheimer B.; Er gab -e, vielerlei, durcheinander, sich widersprechende, schaute amüsiert zu, wie man sie beflissen ausführte (Feuchtwanger, Herzogin 134); jmdm. einen B. geben; einen B. erlassen, befolgen; den B. zum Rückzug erteilen; Er hatte den B. bekommen, einen Menschen durch den Schnee zu tragen (Jahnn, Nacht 103); Der Kommandant kann einen allgemeinen B. schwer rückgängig machen (Hasenclever, Die Rechtlosen 471); den B. verweigern (nicht befolgen); etw. geschieht auf B.; R B. ist B. (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden); Ü die Genugtuung, dem B. ihrer inneren Stimme ... gefolgt zu sein (Musil, Mann 1 550); *zu B.! (Milit.; jawohl, ich werde Ihren Befehl ausführen); b) (EDV) Anweisung an Rechenanlagen zur Ausführung einer bestimmten Operation. 2. Befehlsgewalt, Leitung, Kommando: den B. über eine Einheit haben, führen; er hat den B. über die Festung übernommen; unter jmds. B. stehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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